Tätigkeitsbeschreibung:
• Sachbearbeitung Jugendpauschale
o Beratung der Träger der Jugendhilfe bezüglich der Fördermöglichkeiten im Rahmen der Förderrichtlinie und der Projektgestaltung
o Beratung und Unterstützung der Träger der Jugendhilfe bei der Antragstellung
und der Erarbeitung der Qualitätsentwicklungsvereinbarung
o Prüfung der Anträge und der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen auf deren
Förderfähigkeit gemäß den Vorgaben der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Förderrichtlinie des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, auf deren Bedarf im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld und Ermessensausübung bezüglich der Entscheidung zur Förderung
o Berechnung der Fördermittelvergabe für die Träger der Jugendhilfe im Rahmen
der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Förderrichtlinie des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
o Erarbeitung der Beschlussvorlagen für den Jugendhilfeausschuss zur Fördermittelvergabe
o Bescheiderteilung bzw. Abschluss einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit
den Fördermittelempfängern ggf. Erlass von Ablehnungsbescheiden
o Prüfung der Verwendungsnachweise
• Fachberatung und Unterstützung der Träger unterschiedlicher Wertorientierungen sowie von ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit hinsichtlich der Umsetzung der §§ 11 bis 14 und 74 SGB VIII
• Mitarbeit bei der Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklungsvereinbarung in der Jugendarbeit im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der diesbezüglichen Förderrichtlinie
• Bearbeitung fachspezifischer Aufgaben anhand der gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit dem erforderlichen Verwaltungshandeln sowie operativer Einsatz vor Ort
• Kostenpauschale und Beitragserstattung für in der Jugendarbeit ehrenamtlich tätige Personen
• Anerkennungsverfahren der freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
• Bearbeitung von Anträgen der Jugendleitercard im Onlineverfahren
• Bearbeitung von Anträgen auf Vergünstigungen für Schulfahrten
o Beratung der Träger der Jugendhilfe bezüglich der Fördermöglichkeiten im Rahmen der Förderrichtlinie und der Projektgestaltung
o Beratung und Unterstützung der Träger der Jugendhilfe bei der Antragstellung
und der Erarbeitung der Qualitätsentwicklungsvereinbarung
o Prüfung der Anträge und der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen auf deren
Förderfähigkeit gemäß den Vorgaben der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Förderrichtlinie des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, auf deren Bedarf im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld und Ermessensausübung bezüglich der Entscheidung zur Förderung
o Berechnung der Fördermittelvergabe für die Träger der Jugendhilfe im Rahmen
der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Förderrichtlinie des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
o Erarbeitung der Beschlussvorlagen für den Jugendhilfeausschuss zur Fördermittelvergabe
o Bescheiderteilung bzw. Abschluss einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit
den Fördermittelempfängern ggf. Erlass von Ablehnungsbescheiden
o Prüfung der Verwendungsnachweise
• Fachberatung und Unterstützung der Träger unterschiedlicher Wertorientierungen sowie von ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit hinsichtlich der Umsetzung der §§ 11 bis 14 und 74 SGB VIII
• Mitarbeit bei der Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklungsvereinbarung in der Jugendarbeit im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der diesbezüglichen Förderrichtlinie
• Bearbeitung fachspezifischer Aufgaben anhand der gesetzlichen Vorschriften in Verbindung mit dem erforderlichen Verwaltungshandeln sowie operativer Einsatz vor Ort
• Kostenpauschale und Beitragserstattung für in der Jugendarbeit ehrenamtlich tätige Personen
• Anerkennungsverfahren der freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
• Bearbeitung von Anträgen der Jugendleitercard im Onlineverfahren
• Bearbeitung von Anträgen auf Vergünstigungen für Schulfahrten
Besondere Qualifikationen:
• abgeschlossenes grundständiges Studium Öffentliche Verwaltung, Verwaltungsökonomie oder
• abgeschlossenes grundständiges Studium mit dem Schwerpunkt Recht oder
• abgeschlossenes grundständiges Studium Soziale Sicherung & Sozialverwaltungswirtschaft; Soziale Sicherung, Inklusion, Verwaltung oder
• Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs B II (Verwaltungsfachwirt/-in)
alternativ: abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre fundierte
Berufserfahrung
wünschenswert:
• Befähigung zum eigenständigen Arbeiten sowie zur Teamarbeit
• Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
• Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW
• abgeschlossenes grundständiges Studium mit dem Schwerpunkt Recht oder
• abgeschlossenes grundständiges Studium Soziale Sicherung & Sozialverwaltungswirtschaft; Soziale Sicherung, Inklusion, Verwaltung oder
• Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs B II (Verwaltungsfachwirt/-in)
alternativ: abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre fundierte
Berufserfahrung
wünschenswert:
• Befähigung zum eigenständigen Arbeiten sowie zur Teamarbeit
• Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
• Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW
Keyfacts:
| Ansprechpartner: | Beate Brandt |
| Anschrift: | 06366 Köthen, Am Flugplatz 1 |
| E-Mail: | beate.brandt@anhalt-bitterfeld.de |
| Anzahl Stellen: | 0 |
| zu besetzen ab: | schnellstmöglich |
| Arbeitsort: | Köthen |
| Arbeitszeit: | Vollzeit |
| Tarifbindung: | ja |