Tätigkeitsbeschreibung:
• Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der eingereichten Anträge gemäß § 85
und 86 ff. SGB VIII i. V. m. § 90 Abs. 4 SGB VIII (Erst- und Folgeanträge) einschließlich
der Prüfung des Rechtsanspruches gemäß § 3 KiFöG
• Sichtung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit sowie Anforderung fehlender
Unterlagen bis zur Versagung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung (§§ 60 Abs. 1
Nr. 1 SGB I; 66 Abs. 1, 3 SGB I; 67 SGB I und 97a Abs. 1, 3 bis 5 SGB VIII)
o Führung von Beratungsgesprächen
• Prüfung Vorrang anderer Leistungsträger gemäß § 10 Abs. 3 SGB VIII, Geltendmachung
von Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. SGB X
• Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII
o Ermittlung der familiären Verhältnisse unter Beachtung des § 90 Abs. 2 SGB VIII
o Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens gemäß § 82 SGB XII/VO zu
§ 82 SGB XII
o Bereinigung des Einkommens § 82 Abs. 2 SGB XII
o Ermittlung der Einkommensgrenze § 85 Abs. 2 SGB XII
o Prüfung und Entscheidung über den Einkommenseinsatz §§ 87, 88 SGB XII
(Unterhaltsverpflichtungen, besondere Belastungen usw.)
o Feststellung der zumutbaren Belastung
o Prüfung der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrages nach den jeweils geltenden
Satzungen der Gemeinden
o Bescheiderteilung und Erledigung des gesamten Schriftverkehrs im Aufgabenbereich
unter Beachtung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften
• Prüfung von Veränderungsmeldungen z. B. Veränderungen in den Einkommens- und
Familienverhältnissen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Anspruch auf 8 Stunden
oder 10 Stunden Betreuung usw.
o Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach Punkt 4
o Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Antragsteller/Träger
einschließlich der notwendigen Bescheiderteilung nach verwaltungsrechtlichen
Vorschriften (Anhörung § 24 SGB X, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung
§§ 44 ff. SGB X)
• Erfassung und buchungsmäßige Bearbeitung aller Leistungen im Arbeitsgebiet im
Prosoz 14plus
o monatliche Abrechnung der durch den Landkreis übernommenen Kostenbeiträge an die
Träger der Kindereinrichtungen sowie Bereitstellung der Abrechnungslisten für den
Träger
o Kooperative Zusammenarbeit mit den Trägern der Kita, Agentur für Arbeit,
Leistungsträgern der SGB II-Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen
• Erfassung von statistischem Zahlenmaterial für den zugewiesenen Arbeitsbereich
o Zusammenarbeit mit dem Haushaltssachbearbeiter zwecks Durchsetzung von
öffentlich-rechtlichen Forderungen im zugewiesenen Aufgabenbereich (Bearbeitung
von Stundungsanträgen, Niederschlagungen und Erlass von Forderungen)
o Zuarbeiten zur Haushaltsplanung
Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Grimm, unter der Telefonnummer 03496/ 60-1600 gern zur Verfügung.
und 86 ff. SGB VIII i. V. m. § 90 Abs. 4 SGB VIII (Erst- und Folgeanträge) einschließlich
der Prüfung des Rechtsanspruches gemäß § 3 KiFöG
• Sichtung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit sowie Anforderung fehlender
Unterlagen bis zur Versagung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung (§§ 60 Abs. 1
Nr. 1 SGB I; 66 Abs. 1, 3 SGB I; 67 SGB I und 97a Abs. 1, 3 bis 5 SGB VIII)
o Führung von Beratungsgesprächen
• Prüfung Vorrang anderer Leistungsträger gemäß § 10 Abs. 3 SGB VIII, Geltendmachung
von Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. SGB X
• Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII
o Ermittlung der familiären Verhältnisse unter Beachtung des § 90 Abs. 2 SGB VIII
o Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens gemäß § 82 SGB XII/VO zu
§ 82 SGB XII
o Bereinigung des Einkommens § 82 Abs. 2 SGB XII
o Ermittlung der Einkommensgrenze § 85 Abs. 2 SGB XII
o Prüfung und Entscheidung über den Einkommenseinsatz §§ 87, 88 SGB XII
(Unterhaltsverpflichtungen, besondere Belastungen usw.)
o Feststellung der zumutbaren Belastung
o Prüfung der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrages nach den jeweils geltenden
Satzungen der Gemeinden
o Bescheiderteilung und Erledigung des gesamten Schriftverkehrs im Aufgabenbereich
unter Beachtung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften
• Prüfung von Veränderungsmeldungen z. B. Veränderungen in den Einkommens- und
Familienverhältnissen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Anspruch auf 8 Stunden
oder 10 Stunden Betreuung usw.
o Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach Punkt 4
o Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Antragsteller/Träger
einschließlich der notwendigen Bescheiderteilung nach verwaltungsrechtlichen
Vorschriften (Anhörung § 24 SGB X, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung
§§ 44 ff. SGB X)
• Erfassung und buchungsmäßige Bearbeitung aller Leistungen im Arbeitsgebiet im
Prosoz 14plus
o monatliche Abrechnung der durch den Landkreis übernommenen Kostenbeiträge an die
Träger der Kindereinrichtungen sowie Bereitstellung der Abrechnungslisten für den
Träger
o Kooperative Zusammenarbeit mit den Trägern der Kita, Agentur für Arbeit,
Leistungsträgern der SGB II-Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen
• Erfassung von statistischem Zahlenmaterial für den zugewiesenen Arbeitsbereich
o Zusammenarbeit mit dem Haushaltssachbearbeiter zwecks Durchsetzung von
öffentlich-rechtlichen Forderungen im zugewiesenen Aufgabenbereich (Bearbeitung
von Stundungsanträgen, Niederschlagungen und Erlass von Forderungen)
o Zuarbeiten zur Haushaltsplanung
Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Grimm, unter der Telefonnummer 03496/ 60-1600 gern zur Verfügung.
Besondere Qualifikationen:
• abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder Abschluss des
Beschäftigungslehrgangs B I
oder
• abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen oder
Sozialversicherungsfachangestellte/-r
oder
• abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre fundierte
Berufserfahrung in einer für das Aufgabenprofil relevanten Tätigkeit
wünschenswert:
o Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und zur Teamfähigkeit
o Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Flexibilität
o Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW
Beschäftigungslehrgangs B I
oder
• abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen oder
Sozialversicherungsfachangestellte/-r
oder
• abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre fundierte
Berufserfahrung in einer für das Aufgabenprofil relevanten Tätigkeit
wünschenswert:
o Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und zur Teamfähigkeit
o Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Flexibilität
o Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW
Keyfacts:
| Ansprechpartner: | Beate Brandt |
| Anschrift: | 06366 Köthen, Am Flugplatz 1 |
| E-Mail: | beate.brandt@anhalt-bitterfeld.de |
| Anzahl Stellen: | 1 |
| zu besetzen ab: | schnellstmöglich |
| Arbeitsort: | Köthen (Anhalt) |
| Arbeitszeit: | Vollzeit |
| Tarifbindung: | ja |